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Wer braucht einen Energieausweis?Wenn Sie neu bauen wollen, erhalten Sie den Energieausweis von Ihrem planenden Architekten oder bauvorlageberechtigten Planer.In bestehenden Gebäuden muß bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel ein Energieausweis vorgelegt werden. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind in diesem Fall von der Ausweispflicht befreit. Wenn Sie Ihr Gebäude umbauen, sanieren oder erweitern wollen benötigen Sie einen Energieausweis wenn die Nachweisberechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt wurde. Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50m² sind von der Ausweispflicht befreit. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?Generell wird unterschieden zwischen Ausweisen auf der Grundlage des Energieverbrauchs und des Energiebedarfs. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt, wo welche Ausweise zulässig sind:
Bei Neubauten wird generell ein Energiebedarfsausweis erstellt.
Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, dürfen nur Energiebdarfsausweise ausgestellt werden. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit.
Wie wird ein Bedarfsausweis erstellt?Bei einem Vor-Ort-Termin erfolgt die Aufnahme Ihres Gebäudes und der technischen AnlagenDie energetische Qualität des Gebäudes und der derzeitige Energiebedarf des Gebäudes wird rechnerisch ermittelt. Die energetische Bewertung erfolgt unabhängig von Nutzerveralten, da die Kennwerte für die einzelnen Gebäudeteile und Anlagen unter standardisierten Bedingungen ermittelt werden. Was unterscheidet Verbrauchs- und Bedarfsausweis?Der Verbrauchsausweis erfasst den Energieverbrauch und damit im Wesentlichen das Nutzerverhalten.Im Gegensatz dazu werden für den Bedarfsausweis die vom Nutzer unabhängigen Faktoren, wie Wärmedämmung des Gebäudes oder Qualität der Heizungsanlage überprüft. Mit „Verbrauch“ werden die gemessenen Energiemengen bezeichnet. Beim „Bedarf“ handelt es sich um berechnete Werte. Somit liefert nur der Bedarfsausweis verlässliche Aussagen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Die Erstellung von Energieausweisen wird vorrangig für die Region Nordwestmecklenburg, Wismar und Lübeck angeboten.
M.Sc. Elisabeth Zimmer
Wismarsche Str. 31
23948 Klütz
Tel.: 038825/29458
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