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Leistungsumfang1. Vor-Ort-TerminDer Termin dient der Aufnahme des Gebäudes, besonders der baulichen Hülle und der technischen Anlagen sowie der Übergabe vorhandener Unterlagen wie Bauzeichnungen, Schornsteinfegerprotokoll und Energiekostenabrechnungen.2. BeratungsberichtDer umfangreiche Bericht zur Energieberatung wird auf der Grundlage der aufgenommenen und übergebenen Daten erstellt. Die wesentlichen Bestandteile sind: - Aufstellung der Grunddaten des Gebäudes - Darstellung des energetischen Ist-Zustandes der Gebäudehülle, der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung - Energetische Schwachstellen werden aufgezeigt - Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen werden - auch unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien - dargestellt - Einsatzmöglichkeiten von Fördermitteln werden geprüft - Die Wirtschaftlichkeit derEnergiesparvorschläge wird dargestellt 3. Persönliches BeratungsgesprächIm ausführlichen Abschlussgespräch zur Berichtübergabe werden die Ergebnisse des Berichtes und vor allem die einzelnen vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen und die Möglichkeiten des Einsatzes von Fördermitteln erörtert.Gerne beantworte ich Ihre individuellen Fragen. Fördervoraussetzungen- Gefördert wird die Energieberatung für Gebäude, bei denen mindestens 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden, oder die ursprünglich als Wohnhaus geplant und errichtet wurden.- Gefördert wird die Beratung für Gebäude, bei denen bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. - Eine Förderung ist nicht möglich, Wenn Ihr Gebäude in den letzten 8 Jahren bereits einmal im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung gefördert wurde. - Die zusätzliche Ausstellung eines Energieausweises ist möglich BeratungszuschussDer Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beträgt 300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser und 360 € für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.
Ein Bonusbeträge von 50 € kann für die Integration von Hinweisen zur
Stromeinsparung gezahlt werden.
Der Zuschuss darf 50% der Beratungskosten nicht übersteigen.
Aktuell:
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat die Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und
rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) zum 1. Oktober 2009 geändert:
die Gültigkeit wurde über den 31. Dezember 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
Ich bin beim BAFA als zugelassener Vor-Ort-Berater unter der der Beraternummer 150431 registriert. Die Vor-Ort-Beratung wird angeboten für die Region Nordwestmecklenburg, Wismar, Grevesmühlen und Lübeck.
M.Sc. Elisabeth Zimmer
Wismarsche Str. 31
23948 Klütz
Tel.: 038825/29458
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